Die forensische Psychiatrie befasst sich mit psychisch kranken Menschen, die straffällig gewordenen sind. Ob das Auswirkungen auf die Straftat, die Schuldfähigkeit oder die Prognose hat, wird in einem Gutachten beurteilt.
- Gutachten für die Vormundschaftsbehörden
- Frage zur Erziehungsfähigkeit der Eltern
- Erstellung von Schuldfähigkeitsgutachten für die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden
- Erstellung von Prognosegutachten zur Frage von Lockerungsentscheiden
- Erstellung von Strassenverkehrsgutachten
- Deliktorientierte Therapie im Rahmen einer Massnahme nach Art. 63 StGB
Wir erstellen versicherungsrechtliche Gutachten im Auftrag der Invalidenversicherung (IV), der SUVA und der Krankentaggeldversicherung.
- Gutachten für die Vormundschaftsbehörden
Bei anderen Fragestellungen lässt sich im persönlichen Gespräch klären ob es möglich ist. Die Frist zur Erstellung eines Gutachtens sollte in der Regel nicht länger als 3 Monate dauern.
Nach Eingang der Akten wird die zu untersuchende Person schriftlich aufgeboten, es folgt ein ausführliches Gespräch über die Lebensgeschichte, die Gründe die zur Untersuchung geführt haben und wie es weiter gehen soll. Anschliessend kommen noch eine körperliche und eine Laboruntersuchung. Schliesslich erfolgt die Erstellung des Gutachtens. Die Dauer der Erstellung beträgt etwa 3 Monate.