ZENTRUM FÜR PSYCHIATRIE, PSYCHOTHERAPIE UND BEGUTACHTUNGEN GMBH

Patienteninformation

Informationen und Therapieablauf

Um eine Arztpraxis betreiben zu können benötigt man in der Schweiz eine Berufsausübungsbewilligung des jeweiligen Kantons. Sobald man diese hat kann man eine Abrechnungsnummer (sog. ZSR- Nummer) beantragen und mit dieser über die Grundversicherung abrechnen. Es benötigt also keine spezielle Zusatzversicherung um sich in die Behandlung zu begeben. Wenn Sie bei ihrer Krankenkasse im Hausarztmodell oder einem Telemed-Modell sind, dann benötigen Sie jedoch eine Überweisung um keine Probleme mit der Krankenkasse zu bekommen. Im ambulanten Rahmen spielen die Kantonsgrenzen keine Rolle. Für Patienten aus dem Fürstentum Liechtenstein ist aber eine Überweisung nötig.

Ich habe somit die Bewilligung im Kanton St. Gallen und Graubünden ärztlich tätig zu sein.


Die Anmeldung erfolgt entweder durch eine Überweisung durch den Hausarzt oder Sie können auch direkt Kontakt mit uns aufnehmen und einen ersten Termin vereinbaren. Patienten aus dem Fürstentum Liechtenstein benötigen eine Zuweisung durch den Hausarzt, damit die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Anlässlich eines ersten Termines erfolgt die Abklärung der Anliegen, Erklärung des Angebots meinerseits und Besprechung des Weiteren Procederes (z.B. der Therapiefrequenz)

Die Kosten unterliegen dem Ärztetarif Tarmed und werden entweder direkt mit der Krankenkasse oder mit Ihnen persönlich verrechnet. Sie können dann diese bei der Krankenkasse einreichen. Es gibt ein paar wenige Krankenkassen mit denen man nicht direkt abrechnen kann. Gelegentlich wünschen Patienten auch selber die Rechnungen zu bekommen. Wie viele Ärzte arbeiten wir mit der Ärztekasse die das ganze Rechnungswesen macht. Bei Patienten aus dem Fürstentum Liechtenstein muss die Rechnung direkt gestellt werden. Diese kann dann bei der Krankenkasse eingereicht werden. Je nach Kasse muss nach einer bestimmten Anzahl Stunden ein Bericht über die Behandlung verfasst und die Weiterführung der Behandlung begründet und beantragt werden. Wie bei allen Arztbesuchen haben Sie für die Behandlung und allfällig verordnete Medikamente zunächst die Jahresfranchise und dann 10% Selbstbehalt zu bezahlen.

Für die Kunsttherapie (Maltherapie) benötigt es leider eine Zusatzversicherung, sonst müssen die Kosten selber übernommen werden. Auch wenn eine Zusatzversicherung für komplementäre Behandlungen besteht empfiehlt es sich vorgängig bei der der Versicherung abzuklären ob sie die Kosten auch für Maltherapie übernimmt und wenn ja wie viele Sitzungen gezahlt werden.

Leider ist es für niedergelassene Psychiater (anders als für Klinikambulanzen) nicht möglich Spezialtherapeuten in Delegation anzustellen. In speziellen Fällen, z.B. bei Kindern und Jugendlichen ist es unter Umständen möglich eine Kostengutsprache von der Krankenkasse zu bekommen. Das müsste aber im Einzelfall geklärt und mittels einer ausführlichen ärztlichen Begründung beantragt werden.

Unsere Standorte

Adresse Buchs:
Dr. med. Christoph Burz
Praxis für Psychiatrie, Psychotherapie und Begutachtung
Bahnhofstr. 43
CH- 9470 Buchs SG

Tel.: +41 81 756 60 20 (nur am Di besetzt)
Fax: +41 81 756 60 29

Adresse Chur:
Dr. med. Christoph Burz
Praxis für Psychiatrie, Psychotherapie und Begutachtung
Rabengasse 7
CH- 7000 Chur

Tel.: +41 81 525 54 27 (nur am Mi und Do besetzt)
Fax: +41 81 525 94 99

E-Mail: praxis(at)psychotherapie-burz.ch